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Wie in der [[Treppenkonstruktion#architektonische Entwurfsgrundlage| architektonischen Entwurfsgrundlage]] angegeben ist, darf ein Lauf einer Treppenanlage maximal 18 Steigungen <math>s</math> enthalten. Wird eine Treppe geplant bei der mehr Steigungen nötig sind, ist ein zweiteiliger Treppenlauf zu wählen, in dem ein Zwischenpodest anzuordnen ist. Ein Zwischenpodest bezeichnet einen Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen und wird zwischen den Geschossen angeordnet. <ref Name = "DIN18065" group="N" >DIN 18065:2015-03 Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße</ref> | Wie in der [[Treppenkonstruktion#architektonische Entwurfsgrundlage| architektonischen Entwurfsgrundlage]] angegeben ist, darf ein Lauf einer Treppenanlage maximal 18 Steigungen <math>s</math> enthalten. Wird eine Treppe geplant bei der mehr Steigungen nötig sind, ist ein zweiteiliger Treppenlauf zu wählen, in dem ein Zwischenpodest anzuordnen ist. Ein Zwischenpodest bezeichnet einen Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen und wird zwischen den Geschossen angeordnet. <ref Name = "DIN18065" group="N" >DIN 18065:2015-03 Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße</ref> | ||
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Version vom 1. April 2019, 15:21 Uhr
Eingabe
Mit der Auswahl wird das Treppensystem bestimmt wichtig hierbei ist
Wie in der architektonischen Entwurfsgrundlage angegeben ist, darf ein Lauf einer Treppenanlage maximal 18 Steigungen enthalten. Wird eine Treppe geplant bei der mehr Steigungen nötig sind, ist ein zweiteiliger Treppenlauf zu wählen, in dem ein Zwischenpodest anzuordnen ist. Ein Zwischenpodest bezeichnet einen Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen und wird zwischen den Geschossen angeordnet. [N 1]
Quellen
- Normen
- ↑ DIN 18065:2015-03 Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
- Fachliteratur
- Links
Seiteninfo
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