Nachweisverfahren 2 (Grundbau): Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das '''Nachweisverfahren 2''' ([[Grenzzustände der Tragfähigkeit | + | Das '''Nachweisverfahren 2''' ([[Grenzzustände der Tragfähigkeit (Grundbau)|STR und GEO-2]])<ref name = "Q1">Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.21)</ref> <ref name = "Q2">DIN 1054: 2010-12, (S. 27ff)</ref> besteht aus den folgenden Schritten: |
:1. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Werte G<sub>k,i</sub>, Q<sub>k,i</sub> bzw. Q<sub>rep,i</sub> der Einwirkungen, z.B. aus Eigengewicht, Erddruck, Wasserdruck oder Verkehr bzw. Vorgabe ::von charakteristischen (oder repräsentativen) Gründungslasten. | :1. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Werte G<sub>k,i</sub>, Q<sub>k,i</sub> bzw. Q<sub>rep,i</sub> der Einwirkungen, z.B. aus Eigengewicht, Erddruck, Wasserdruck oder Verkehr bzw. Vorgabe ::von charakteristischen (oder repräsentativen) Gründungslasten. | ||
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:6. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten E<sub>d</sub> der Beanspruchungen und den Bemessungswert der Widerstände R<sub>d</sub> in den maßgebenden Schnitten. | :6. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten E<sub>d</sub> der Beanspruchungen und den Bemessungswert der Widerstände R<sub>d</sub> in den maßgebenden Schnitten. | ||
− | Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Nachweisverfahren | + | Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Nachweisverfahren (Grundbau)|hier]] finden. |
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Aktuelle Version vom 11. November 2019, 17:07 Uhr
Das Nachweisverfahren 2 (STR und GEO-2)[1] [2] besteht aus den folgenden Schritten:
- 1. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Werte Gk,i, Qk,i bzw. Qrep,i der Einwirkungen, z.B. aus Eigengewicht, Erddruck, Wasserdruck oder Verkehr bzw. Vorgabe ::von charakteristischen (oder repräsentativen) Gründungslasten.
- 2. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Beanspruchungen EGk,i, bzw. EQrep,i in Form von Schnittgrößen oder Spannungen in den maßgebenden Schnitten durch das Bauwerk und in den Berührungsflächen zwischen Bauwerk und Baugrund, getrennt nach ständigen Einwirkungen, regelmäßig auftretenden veränderlichen Einwirkungen und begleitenden veränderlichen Einwirkungen.
- 3. Ermittlung der charakteristischen Widerstände Rk,j des Baugrunds, z.B. Erdwiderstand, Grundbruchwiderstand, Pfahlwiderstand.
- 4. Ermittlung der Bemessungswerte der Beanspruchung Ed,i unter Einbeziehung der Teilsicherheitsbeiwerte.
- 5. Ermittlung der Bemessungswerte der Widerstände Rd,j des Baugrunds und der Bauteile.
- 6. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten Ed der Beanspruchungen und den Bemessungswert der Widerstände Rd in den maßgebenden Schnitten.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.
Quellen
Seiteninfo
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