Elementdecken - Normung und Zulassung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Anforderungen an bauliche Anlagen und Teile von baulichen Anlagen sind in den Landesbauordnungen festgeschrieben (siehe auch Seite [[Bauordnungsrecht]]).<br/>   
 
Die Anforderungen an bauliche Anlagen und Teile von baulichen Anlagen sind in den Landesbauordnungen festgeschrieben (siehe auch Seite [[Bauordnungsrecht]]).<br/>   
 
Von der Erfüllung dieser Anforderungen kann ausgegangen werden, wenn bauaufsichtlich eingeführte technische Baubestimmungen eingehalten werden.
 
Von der Erfüllung dieser Anforderungen kann ausgegangen werden, wenn bauaufsichtlich eingeführte technische Baubestimmungen eingehalten werden.
Diese werden in Verwaltungsvorschriften oder Listen bekannt gemacht.
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Diese werden in Verwaltungsvorschriften (Musterliste der Technischen Baubestimmungen, Bauregellisten, Musterverwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen usw.) bekannt gemacht.
 
Für Elementdecken ergibt sich die Besonderheit, dass diese teilweise von eingeführtren technischen Baubestimmungen abweichen oder durch diese nicht ausreichend geregelt sind.  
 
Für Elementdecken ergibt sich die Besonderheit, dass diese teilweise von eingeführtren technischen Baubestimmungen abweichen oder durch diese nicht ausreichend geregelt sind.  
 
Die Herstellung und Bemessung erfolgt daher nach Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen, welche den erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit nach den Bauordnungen erbringen.
 
Die Herstellung und Bemessung erfolgt daher nach Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen, welche den erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit nach den Bauordnungen erbringen.
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Die Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen enthalten Normenverweise und konkrete Anwendungsregeln.
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Die Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen enthalten Normenverweise und/oder konkrete Anwendungsregeln.
 
Die folgende Übersicht zeigt  alle Normen die in den derzeit geltenden Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen zitiert oder in Bezug genommen werden.
 
Die folgende Übersicht zeigt  alle Normen die in den derzeit geltenden Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen zitiert oder in Bezug genommen werden.
 
Nicht alle der hier gezeigten Normen werden in jeder Zulassung einbezogen.
 
Nicht alle der hier gezeigten Normen werden in jeder Zulassung einbezogen.
  
 
Der Zulassungsteil regelt die Herstellung der Gitterträger. Dabei wird grundsätzlich auf die Normenreihe der DIN 488 Betonstahl Teile 1, 2, 3, 5 und 6 und bei Gitterträgern mit Stahlblechobergurt auch auf die DIN EN 10025 Teil 2 verwiesen. Diese werden durch Zulassungsregeln ergänzt. Für die Überwachung von geschweißten Gitterträgern als Biegesteife Bewehrung wird auch auf die entsprechende Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik verwiesen.
 
Der Zulassungsteil regelt die Herstellung der Gitterträger. Dabei wird grundsätzlich auf die Normenreihe der DIN 488 Betonstahl Teile 1, 2, 3, 5 und 6 und bei Gitterträgern mit Stahlblechobergurt auch auf die DIN EN 10025 Teil 2 verwiesen. Diese werden durch Zulassungsregeln ergänzt. Für die Überwachung von geschweißten Gitterträgern als Biegesteife Bewehrung wird auch auf die entsprechende Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik verwiesen.
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Im Teil der Bauartgenehmigung sind Anwendungsregeln für die Herstellung und Bemessung der Fertigteilelemente und der Elementdecke enthalten. Also Anwendungsregeln die die Bauart betreffen.
 
Im Teil der Bauartgenehmigung sind Anwendungsregeln für die Herstellung und Bemessung der Fertigteilelemente und der Elementdecke enthalten. Also Anwendungsregeln die die Bauart betreffen.
 
Für die Planung und Bemessung gilt grundsätzlich der Eurocode 2 in Verbindung mit den Zulassungsregelungen.
 
Für die Planung und Bemessung gilt grundsätzlich der Eurocode 2 in Verbindung mit den Zulassungsregelungen.
Für die Zulagebewehrung wird auf alle Teile der DIN 488 Betonstahl verwiesen.
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Für die Zulagebewehrung wird auf die Teile DIN 488 Betonstahl verwiesen.
 
Für den Beton der Fertigteile und den Ortbeton wird auf die DIN EN 206 Teil 1 in Verbindung mit der DIN 1045 Teil 2 verwiesen, wobei zusätzliche Regelungen aus der Genehmigung zu beachten sind.
 
Für den Beton der Fertigteile und den Ortbeton wird auf die DIN EN 206 Teil 1 in Verbindung mit der DIN 1045 Teil 2 verwiesen, wobei zusätzliche Regelungen aus der Genehmigung zu beachten sind.
 
Für die Ausführung verweisen die Bauartgenehmigungen auf die DIN EN 13670 in Verbindung mit der DIN 1045 Teil 3. Für die Überwachung der Produktion gilt die DIN 1045 Teil 4.
 
Für die Ausführung verweisen die Bauartgenehmigungen auf die DIN EN 13670 in Verbindung mit der DIN 1045 Teil 3. Für die Überwachung der Produktion gilt die DIN 1045 Teil 4.
 
Ein großer Teil der Anwendungsregeln wurde in Belastungsversuchen ermittelt und in
 
Ein großer Teil der Anwendungsregeln wurde in Belastungsversuchen ermittelt und in
Gutachterlichen Stellungnahmen dokumentiert und zum Teil auch als Zulassung- oder Normenbestandteil übernommen.
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gutachterlichen Stellungnahmen dokumentiert und zum Teil auch als Zulassung- oder Normbestandteil übernommen.
 
Weitere Erläuterungen zur Bemessung sind im Heft 525 und Heft 600 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu finden.
 
Weitere Erläuterungen zur Bemessung sind im Heft 525 und Heft 600 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu finden.
  
  
 
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Version vom 2. Januar 2020, 17:10 Uhr

Die Anforderungen an bauliche Anlagen und Teile von baulichen Anlagen sind in den Landesbauordnungen festgeschrieben (siehe auch Seite Bauordnungsrecht).
Von der Erfüllung dieser Anforderungen kann ausgegangen werden, wenn bauaufsichtlich eingeführte technische Baubestimmungen eingehalten werden. Diese werden in Verwaltungsvorschriften (Musterliste der Technischen Baubestimmungen, Bauregellisten, Musterverwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen usw.) bekannt gemacht. Für Elementdecken ergibt sich die Besonderheit, dass diese teilweise von eingeführtren technischen Baubestimmungen abweichen oder durch diese nicht ausreichend geregelt sind. Die Herstellung und Bemessung erfolgt daher nach Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen, welche den erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit nach den Bauordnungen erbringen.

Beispielsweise machen folgende Punkte bauaufsichtliche Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen für Elementdecken erforderlich:

  • die Gitterträger werden teilweise aus Betonstählen hergestellt, die nach Eurocode 2 nicht zulässig ist (Stabdurchmesser kleiner 6 mm, glatte oder profilierte Bewehrungsdrähte)
  • für die Bemessung im Montagezustand enthält der Eurocode 2 keine ausreichenden oder verwendbaren Bemessungsmodelle und Anwendungsregeln
  • teilweise zum Eurocode 2 abweichende oder einschränkende Zulassungssregeln (zulässigen Verfahren zur Schnittgrößenermittlung, zulässige Betonfestigkeitsklassen, erforderliche Gitterträgerhöhen)


Die Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen enthalten Normenverweise und/oder konkrete Anwendungsregeln. Die folgende Übersicht zeigt alle Normen die in den derzeit geltenden Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen zitiert oder in Bezug genommen werden. Nicht alle der hier gezeigten Normen werden in jeder Zulassung einbezogen.

Der Zulassungsteil regelt die Herstellung der Gitterträger. Dabei wird grundsätzlich auf die Normenreihe der DIN 488 Betonstahl Teile 1, 2, 3, 5 und 6 und bei Gitterträgern mit Stahlblechobergurt auch auf die DIN EN 10025 Teil 2 verwiesen. Diese werden durch Zulassungsregeln ergänzt. Für die Überwachung von geschweißten Gitterträgern als Biegesteife Bewehrung wird auch auf die entsprechende Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik verwiesen.

Im Teil der Bauartgenehmigung sind Anwendungsregeln für die Herstellung und Bemessung der Fertigteilelemente und der Elementdecke enthalten. Also Anwendungsregeln die die Bauart betreffen. Für die Planung und Bemessung gilt grundsätzlich der Eurocode 2 in Verbindung mit den Zulassungsregelungen. Für die Zulagebewehrung wird auf die Teile DIN 488 Betonstahl verwiesen. Für den Beton der Fertigteile und den Ortbeton wird auf die DIN EN 206 Teil 1 in Verbindung mit der DIN 1045 Teil 2 verwiesen, wobei zusätzliche Regelungen aus der Genehmigung zu beachten sind. Für die Ausführung verweisen die Bauartgenehmigungen auf die DIN EN 13670 in Verbindung mit der DIN 1045 Teil 3. Für die Überwachung der Produktion gilt die DIN 1045 Teil 4. Ein großer Teil der Anwendungsregeln wurde in Belastungsversuchen ermittelt und in gutachterlichen Stellungnahmen dokumentiert und zum Teil auch als Zulassung- oder Normbestandteil übernommen. Weitere Erläuterungen zur Bemessung sind im Heft 525 und Heft 600 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu finden.


Übersicht zur Normung und Zulassung von Gitterträgern und Elementdecken
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