Elementdecken - Normung und Zulassung: Unterschied zwischen den Versionen

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gutachterlichen Stellungnahmen dokumentiert und zum Teil auch als Zulassung- oder Normbestandteil übernommen.
 
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Weitere Erläuterungen zur Bemessung sind im Heft 525 und Heft 600 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu finden.<ref name="Z-15.1-147">DIBt: Zulassung Z-15.1-147 für Filigran-E-Gitterträger und Filigran-Ev-Gitterträger für Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht (11.Juni 2018 bis 01.Januar 2019)</ref> <ref name="EC2">Fingerloos, Frank u. Hegger, Josef u. Zilch, Konrad: Eurocode 2 für Deutschland. Kommentierte Fassung. 2. Auflage, Berlin 2016</ref><br/><ref name="Betonkalender">Furche, Johannes u. Bauermeister, Ulrich: Elementbauweise mit Gitterträgern nach Eurocode 2. In Betonkalender 105. Jahrgang (2016), Seiten 469-635"</ref>
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Weitere Erläuterungen zur Bemessung sind im Heft 525 und Heft 600 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu finden.<ref name="Z-15.1-147">DIBt: Zulassung Z-15.1-147 für Filigran-E-Gitterträger und Filigran-Ev-Gitterträger für Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht (11.Juni 2018 bis 01.Januar 2019)</ref> <ref name="Z-15.1-136">DIBt: Zulassung Z-15.1-136 für Kaiser-Omnia-Träger KT100 für Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht (MONTAQUICK-Fertigplatten) (01. Januar 2015 bis 01.Januar 2020)</ref> <ref name="EC2">Fingerloos, Frank u. Hegger, Josef u. Zilch, Konrad: Eurocode 2 für Deutschland. Kommentierte Fassung. 2. Auflage, Berlin 2016</ref> <ref name="Betonkalender">Furche, Johannes u. Bauermeister, Ulrich: Elementbauweise mit Gitterträgern nach Eurocode 2. In Betonkalender 105. Jahrgang (2016), Seiten 469-635"</ref>
  
 
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Version vom 2. Januar 2020, 17:28 Uhr

Die Anforderungen an bauliche Anlagen und Teile von baulichen Anlagen sind in den Landesbauordnungen festgeschrieben (siehe auch Seite Bauordnungsrecht).
Von der Erfüllung dieser Anforderungen kann ausgegangen werden, wenn bauaufsichtlich eingeführte technische Baubestimmungen eingehalten werden. Diese werden in Verwaltungsvorschriften (Musterliste der Technischen Baubestimmungen, Bauregellisten, Musterverwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen usw.) bekannt gemacht. Für Elementdecken ergibt sich die Besonderheit, dass diese teilweise von eingeführtren technischen Baubestimmungen abweichen oder durch diese nicht ausreichend geregelt sind. Die Herstellung und Bemessung erfolgt daher nach Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen, welche den erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit nach den Bauordnungen erbringen.

Beispielsweise machen folgende Punkte bauaufsichtliche Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen für Elementdecken erforderlich:

  • die Gitterträger werden teilweise aus Betonstählen hergestellt, die nach Eurocode 2 nicht zulässig ist (Stabdurchmesser kleiner 6 mm, glatte oder profilierte Bewehrungsdrähte)
  • für die Bemessung im Montagezustand enthält der Eurocode 2 keine ausreichenden oder verwendbaren Bemessungsmodelle und Anwendungsregeln
  • teilweise zum Eurocode 2 abweichende oder einschränkende Zulassungssregeln (zulässigen Verfahren zur Schnittgrößenermittlung, zulässige Betonfestigkeitsklassen, erforderliche Gitterträgerhöhen)

Die Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen enthalten Normenverweise und/oder konkrete Anwendungsregeln. Die folgende Übersicht zeigt alle Normen die in den derzeit geltenden Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen zitiert oder in Bezug genommen werden. Nicht alle der hier gezeigten Normen werden in jeder Zulassung einbezogen.

Der Zulassungsteil regelt die Herstellung der Gitterträger. Dabei wird grundsätzlich auf die Normenreihe der DIN 488 Betonstahl Teile 1, 2, 3, 5 und 6 und bei Gitterträgern mit Stahlblechobergurt auch auf die DIN EN 10025 Teil 2 verwiesen. Diese werden durch Zulassungsregeln ergänzt. Für die Überwachung von geschweißten Gitterträgern als Biegesteife Bewehrung wird auch auf die entsprechende Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik verwiesen.

Im Teil der Bauartgenehmigung sind Anwendungsregeln für die Herstellung und Bemessung der Fertigteilelemente und der Elementdecke enthalten. Also Anwendungsregeln die die Bauart betreffen. Für die Planung und Bemessung gilt grundsätzlich der Eurocode 2 in Verbindung mit den Zulassungsregelungen. Für die Zulagebewehrung wird auf die Teile DIN 488 Betonstahl verwiesen. Für den Beton der Fertigteile und den Ortbeton wird auf die DIN EN 206 Teil 1 in Verbindung mit der DIN 1045 Teil 2 verwiesen, wobei zusätzliche Regelungen aus der Genehmigung zu beachten sind. Für die Ausführung verweisen die Bauartgenehmigungen auf die DIN EN 13670 in Verbindung mit der DIN 1045 Teil 3. Für die Überwachung der Produktion gilt die DIN 1045 Teil 4. Ein großer Teil der Anwendungsregeln wurde in Belastungsversuchen ermittelt und in gutachterlichen Stellungnahmen dokumentiert und zum Teil auch als Zulassung- oder Normbestandteil übernommen. Weitere Erläuterungen zur Bemessung sind im Heft 525 und Heft 600 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu finden.[1] [2] [3] [4]

Übersicht zur Normung und Zulassung von Gitterträgern und Elementdecken
Seiteninfo
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Status: Seite in Bearbeitung
  1. DIBt: Zulassung Z-15.1-147 für Filigran-E-Gitterträger und Filigran-Ev-Gitterträger für Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht (11.Juni 2018 bis 01.Januar 2019)
  2. DIBt: Zulassung Z-15.1-136 für Kaiser-Omnia-Träger KT100 für Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht (MONTAQUICK-Fertigplatten) (01. Januar 2015 bis 01.Januar 2020)
  3. Fingerloos, Frank u. Hegger, Josef u. Zilch, Konrad: Eurocode 2 für Deutschland. Kommentierte Fassung. 2. Auflage, Berlin 2016
  4. Furche, Johannes u. Bauermeister, Ulrich: Elementbauweise mit Gitterträgern nach Eurocode 2. In Betonkalender 105. Jahrgang (2016), Seiten 469-635"