Stahlbetonstütze - Übersicht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Notwendigkeit des Nachweises nach Theorie II. Ordnung ==
 
== Notwendigkeit des Nachweises nach Theorie II. Ordnung ==
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Nach EC2 5.8.3.1(1) sind die Schnittgrößen nach Theorie II. Ordnung zu ermitteln, wenn die Schlankheit des untersuchten Bauteils einen Grenzwert <math>{\lambda}_{lim}</math> überschreitet. Diese Grenze liegt bei
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<math>{\lambda}_{lim} = max(25; \frac{16}{\sqrt{n}})</math>
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mit <math>n = N_{Ed} / (A_c \cdot f_{cd})</math>.
  
 
== Mögliche Verfahren zur Schnittgrößenermittlung ==
 
== Mögliche Verfahren zur Schnittgrößenermittlung ==
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!  !! Verfahren mit Nennkrümmung !! Verfahren mit Nennsteifigkeit !! Allgemeines Verfahren
 
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| In Deutschland zugelassen? || Beispiel || Beispiel || Beispiel
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| In Deutschland zugelassen? || Ja || Ja || Ja
 
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| Regelung im EC 2 || Beispiel || Beispiel || Beispiel
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| Grundidee || Beispiel || Beispiel || Beispiel
 
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| Handrechnung möglich? || Beispiel || Beispiel || Beispiel
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| Handrechnung möglich? || Ja || Ja || Eher nicht
 
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| Einschränkungen || Beispiel || Beispiel || Beispiel
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| Einschränkungen || Bei sehr schlanken Stützen großzügige Bewehrung || Bei sehr schlanken Stützen nicht anwendbar || Generell anwendbar
 
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Version vom 17. Februar 2022, 20:59 Uhr

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Allgemeines

Notwendigkeit des Nachweises nach Theorie II. Ordnung

Nach EC2 5.8.3.1(1) sind die Schnittgrößen nach Theorie II. Ordnung zu ermitteln, wenn die Schlankheit des untersuchten Bauteils einen Grenzwert überschreitet. Diese Grenze liegt bei

mit .

Mögliche Verfahren zur Schnittgrößenermittlung

Verfahren mit Nennkrümmung

Verfahren mit Nennsteifigkeit

Allgemeines Verfahren

Verfahren im Vergleich

Verfahren mit Nennkrümmung Verfahren mit Nennsteifigkeit Allgemeines Verfahren
In Deutschland zugelassen? Ja Ja Ja
Regelung im EC 2 5.8.8 5.8.7 5.8.6
Grundidee Beispiel Beispiel Beispiel
Handrechnung möglich? Ja Ja Eher nicht
Einschränkungen Bei sehr schlanken Stützen großzügige Bewehrung Bei sehr schlanken Stützen nicht anwendbar Generell anwendbar