Deckengleicher Unterzug - Bewehrungsführung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Bemessung senkrecht zur unterbrochenen Stützung kann auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn folgende Konstruktionsregeln nach DafStb Heft 240 eingehalten sind:<br /> | Bei der Bemessung senkrecht zur unterbrochenen Stützung kann auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn folgende Konstruktionsregeln nach DafStb Heft 240 eingehalten sind:<br /> | ||
− | *<math>\cfrac{l}{ | + | *<math>\cfrac{l}{h} \le 10</math><br /><br /> |
Zusätzliche Stützbewehrung ist nicht erforderlich, da die ungeschwächt eingelegte Bewehrung aus der durchgehenden Platte und der Anteil der Feldbewehrung der unterbrochenen Stützung ausreichend sind.<br /> | Zusätzliche Stützbewehrung ist nicht erforderlich, da die ungeschwächt eingelegte Bewehrung aus der durchgehenden Platte und der Anteil der Feldbewehrung der unterbrochenen Stützung ausreichend sind.<br /> | ||
− | *<math>10 \le \cfrac{l}{ | + | *<math>10 \le \cfrac{l}{h} \le 15</math><br /><br /> |
Die Stützbewehrung in den Auflagerbereichen des deckengleichen Unterzuges ist linear bis um 40% bei l/d=15 zu verstärken. Dabei sind folgende Konstruktionsregeln in Abhängigkeit von der Lager einzuhalten. | Die Stützbewehrung in den Auflagerbereichen des deckengleichen Unterzuges ist linear bis um 40% bei l/d=15 zu verstärken. Dabei sind folgende Konstruktionsregeln in Abhängigkeit von der Lager einzuhalten. | ||
Version vom 22. April 2015, 09:21 Uhr
Theoretische Grundlagen
Bei der Bemessung senkrecht zur unterbrochenen Stützung kann auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn folgende Konstruktionsregeln nach DafStb Heft 240 eingehalten sind:
Zusätzliche Stützbewehrung ist nicht erforderlich, da die ungeschwächt eingelegte Bewehrung aus der durchgehenden Platte und der Anteil der Feldbewehrung der unterbrochenen Stützung ausreichend sind.
Die Stützbewehrung in den Auflagerbereichen des deckengleichen Unterzuges ist linear bis um 40% bei l/d=15 zu verstärken. Dabei sind folgende Konstruktionsregeln in Abhängigkeit von der Lager einzuhalten.
Deckengleicher Unterzug als Zwischenauflager
Deckengleicher Unterzug als Endauflager
- Anordnung als Steckbügel und Behandlung als freier Rand.
Quellen
Sonstiges
- Modul-Version: 2015.0240
- Autor: T. Lange
- Veröffentlicht am: 22.04.2015
- Status: in Bearbeitung