Nachweisverfahren beim Aufschwimmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Nachweisverfahren_(Grundbau)|hier]] finden.


[[Kategorie:Grundlagen/Begriffe-Grundbau]]
[[Kategorie:Grundlagen/Begriffe-Grundbau]]

Aktuelle Version vom 19. Juni 2025, 09:07 Uhr


Der Nachweis gegen Aufschwimmen (UPL)[1][2] muss so geführt werden, dass der Bemessungswert der Kombination von destabilisierenden ständigen und veränderlichen vertikalen Einwirkungen Vdst;d kleiner oder gleich der Summe des Bemessungswerts der stabilisierenden ständigen vertikalen Einwirkungen Gstb;d und gegebenenfalls des Bemessungswerts eines zusätzlichen Widerstands Rd gegen Aufschwimmen ist.

Der zusätzliche Widerstand gegen Aufschwimmen darf als stabilisierende ständige vertikale Einwirkung Gstb;d behandelt werden.


Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.

Quellen

  1. Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.22)
  2. DIN 1054: 2010-12, (S. 27ff)
Seiteninfo
Status: Seite fertig, ungeprüft
Modul-Version: 2015.0240