Mindestbewehrung (S220.de): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Mai 2015, 11:09 Uhr
Eingabe
Hier gibt es die Möglichkeit, für die Längs- und die Querkraftbewehrung die jeweilige Mindestbewehrung bei der Bemessung zu berücksichtigen.
Hinweis:
- Längsbewehrung: Auf die Mindestbewehrung darf in der Regel nur bei bestimmten Gründungsbauteilen und Platten für die Tragwirkung der Nebenspannrichtung verzichtet werden, wenn dies im Rahmen der Tragwerksplanung ausreichend begründet wurde. Da das hier nicht der Fall ist, sollte die Mindestlängsbewehrung immer berücksichtigt werden.[1]
- Querkraftbewehrung: Auf die Mindestbewehrung darf verzichtet werden, wenn sie rechnerisch nicht erforderlich ist, d. h. wenn VEd ≤ VRd,c[2] Der deckengleiche Unterzug wird in dem Fall also wie eine Platte behandelt.
Quellen
Seiteninfo
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