Nachweisverfahren 2 (Grundbau): Unterschied zwischen den Versionen
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:6. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten E<sub>d</sub> der Beanspruchungen und den Bemessungswert der Widerstände R<sub>d</sub> in den maßgebenden Schnitten. | :6. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten E<sub>d</sub> der Beanspruchungen und den Bemessungswert der Widerstände R<sub>d</sub> in den maßgebenden Schnitten. | ||
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+ | Weitere Nachweisverfahren lassen sich[[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden. |
Version vom 10. Dezember 2015, 10:20 Uhr
Das Nachweisverfahren 2 (STR und GEO-2) besteht aus den folgenden Schritten:
- 1. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Werte Gk,i, Qk,i bzw. Qrep,i der Einwirkungen, z.B. aus Eigengewicht, Erddruck, Wasserdruck oder Verkehr bzw. Vorgabe ::von charakteristischen (oder repräsentativen) Gründungslasten.
- 2. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Beanspruchungen EGk,i, bzw. EQrep,i in Form von Schnittgrößen oder Spannungen in den maßgebenden Schnitten durch das Bauwerk und in den Berührungsflächen zwischen Bauwerk und Baugrund,
- getrennt nach ständigen Einwirkungen, regelmäßig auftretenden veränderlichen Einwirkungen und begleitenden veränderlichen Einwirkungen.
- 3. Ermittlung der charakteristischen Widerstände Rk,j des Baugrunds, z.B. Erdwiderstand, Grundbruchwiderstand, Pfahlwiderstand.
- 4. Ermittlung der Bemessungswerte der Beanspruchung Ed,i unter Einbeziehung der Teilsicherheitsbeiwerte.
- 5. Ermittlung der Bemessungswerte der Widerstände Rd,j des Baugrunds und der Bauteile.
- 6. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten Ed der Beanspruchungen und den Bemessungswert der Widerstände Rd in den maßgebenden Schnitten.
Weitere Nachweisverfahren lassen sichhier finden.