Nachweisverfahren 3 (Grundbau): Unterschied zwischen den Versionen

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:4. Ermittlung der Bemessungswerte der Beanspruchungen E<sub>d</sub>.
 
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:5. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten E<sub>d</sub> der Beanspruchungen und den Bemessungswerten der Widerstände R<sub>d</sub> in den maßgebenden Schnitten.
 
:5. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten E<sub>d</sub> der Beanspruchungen und den Bemessungswerten der Widerstände R<sub>d</sub> in den maßgebenden Schnitten.
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Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden.

Version vom 10. Dezember 2015, 10:27 Uhr

Das Nachweisverfahren 3 (GEO-3) besteht aus den folgenden Schritten:

1. Ermittlung der Bemessungswerte der Scherfestigkeit durch Abminderungder charakteristischen Scherparameter.
2. Ermittlung der Bemessungswerte der Widerstände Rd.
3. Ermittlung der charakteristischen bzw. der repräsentativen Werte Gk,i, Qk,i bzw. Qrep,i der Einwirkungen.
4. Ermittlung der Bemessungswerte der Beanspruchungen Ed.
5. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten Ed der Beanspruchungen und den Bemessungswerten der Widerstände Rd in den maßgebenden Schnitten.


Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.