Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Untersuchung des '''Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs''' ([[Geotechnik (Grenzzustände der Tragfähigkeit)|HYD]]) wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft S<sub>dst;d</sub> an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’<sub>stb;d</sub> desselben Prismas. | Bei der Untersuchung des '''Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs''' ([[Geotechnik (Grenzzustände der Tragfähigkeit)|HYD]]) wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft S<sub>dst;d</sub> an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’<sub>stb;d</sub> desselben Prismas. | ||
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+ | Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden. |
Version vom 10. Dezember 2015, 10:27 Uhr
Bei der Untersuchung des Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs (HYD) wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft Sdst;d an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’stb;d desselben Prismas.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.