Nachweisverfahren beim Aufschwimmen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Baustatik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
  
 
Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden.
 
Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden.
 +
 +
 +
==Quellen==
 +
<references />
 +
 +
{{Seiteninfo(mb)
 +
|Quality-flag = [[File:quality-flag-white.gif|right|70px]]
 +
|Status = in Bearbeitung|
 +
|Modul-Version = 2015.0240}}

Version vom 10. Dezember 2015, 10:43 Uhr

Der Nachweis gegen Aufschwimmen (UPL) muss so geführt werden, dass der Bemessungswert der Kombination von destabilisierenden ständigen und veränderlichen vertikalen Einwirkungen Vdst;d kleiner oder gleich der Summe des Bemessungswerts der stabilisierenden ständigen vertikalen Einwirkungen Gstb;d und gegebenenfalls des Bemessungswerts eines zusätzlichen Widerstands Rd gegen Aufschwimmen ist.

Der zusätzliche Widerstand gegen Aufschwimmen darf als stabilisierende ständige vertikale Einwirkung Gstb;d behandelt werden.


Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.


Quellen


Seiteninfo
Quality-flag-white.gif
Status: in Bearbeitung
Modul-Version: 2015.0240