Fundament(S510.de): Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Dies trifft auf den Nachweis des Verhältnises '''hf/a''' zu, dieser wird genauer erläutert beim '''unbewehrten Fundament'''. | ||
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===Bemessung nach DIN EN 1992-1-1=== | ===Bemessung nach DIN EN 1992-1-1=== | ||
===unbewehrtes Fundament (Nachweis nach Fingerlots/Litzner BK 2005, T.2, Abs. 8.2.3.)=== | ===unbewehrtes Fundament (Nachweis nach Fingerlots/Litzner BK 2005, T.2, Abs. 8.2.3.)=== |
Version vom 10. Dezember 2015, 14:06 Uhr
Keine Bemessung
Es findet keine Biegebemessung statt.
Mit dieser Auswahl werden nur Geotechnische Nachweise geführt.
"Keine Bemessung" ist nur zu empfehlen, wenn ausschließlich die geotechnischen Nachweise geführt werden sollen (dies entbehrt nicht eine vorangegangene Biegebemessung!).
Wenn die Schrittweite für Bauteilabmessungen auf 0 gesetzt wird, so findet KEINE ÜBERPRÜFUNG der Notwendigkeit der Biegebewehrung statt, d.h. auch wenn geotechnische Nachweise erfüllt sind, muss dass nicht heißen,
dass die Fundamentabmessungen in Ordnung sind.
Dies trifft auf den Nachweis des Verhältnises hf/a zu, dieser wird genauer erläutert beim unbewehrten Fundament.