Bemessungsparameter Auflagerkräfte nach Heft 240 (S360.de): Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Gemäß DAfStb Heft 240<ref Name = Grasser,Thielen>Grasser, E.; Thielen, G.: Hilfsmittel zur Berechnung der Schnittgrößen und Formänderungen von Stahlbetontragwerken, DAfStb Heft 240, Beuth Verlag GmbH, Berlin 1991</ref> können die Auflagerkräfte von mehrfeldrigen wandartigen Trägern näherungsweise nach Balkentheorie ermittelt werden. <br/> | ||
+ | Allerdings müssen die sich daraus ergebenen Auflagerkräfte der Endauflager mit einem Erhöhungfaktor multipliziert werden.<br/> | ||
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2017, 18:27 Uhr
Eingabe
An dieser Stelle hat der Anwender die Möglichkeit, die von MB nach der Balkentheorie ermittelten Auflagerkräfte gemäß DAfStb-Heft 240[1] zu erhöhen.
Weiterhin kann man die Auflagerkraft der ersten Innenstütze abmindern.
Dieses Eingabefeld ist erst bei mehrfeldrigen wandartigen Trägern von Bedeutung. Bei einfeldrigen wandartigen Trägern ändert sich nichts.
Im Ausgabefenster werden dann sowohl die nach der Balkenstatik ermittelten Auflagerkräfte, als auch die nach Heft 240 ermittelten Auflagerkräfte aufgezeigt.
Das Programm rechnet dann mit den Werten nach Heft 240 weiter.
Wird die Erhöhung vom Anwender nicht berücksichtigt, erscheinen in der Ausgabe auch nur die nach der Balkentheorie ermittelten Auflagerkräfte.
Alle weiteren Nachweise erfolgen dann mit diesen Auflagerkräften.
- die Erhöhung am Endauflager ist grundsätzlich zu berücksichtigen[1]
Hintergrund
Gemäß DAfStb Heft 240[1] können die Auflagerkräfte von mehrfeldrigen wandartigen Trägern näherungsweise nach Balkentheorie ermittelt werden.
Allerdings müssen die sich daraus ergebenen Auflagerkräfte der Endauflager mit einem Erhöhungfaktor multipliziert werden.
Dieser Erhöhungsfaktor ist abhängig von der Schlankheit des wandartigen Trägers (Verhältnis der Bauteilhöhe zur Stützweite) und ist der nebenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Dabei gilt:
- d...Bauteilhöhe
- l...effektive Stützweite
Für die erste Innenstütze gilt, dass die Auflagerkraft verringert werden darf. Unzwar um den halben Wert der Erhöhung der Auflagerkraft am Endauflager.
Das bedeutet bspw. wenn die Auflagerkraft am Endauflager um 10% erhöht wird, darf die Auflagerkraft der ersten Innenstütze um 5% abgemindert werden.
- Für die Bemessung gelten die so ermittelten Schnittgrößen nur für eine sehr starre Lagerung. Aufgrund der hohen Steifigkeit von wandartigen Trägern, kommt es bereits bei sehr geringen Setzungen zu erheblichen Umlagerungen der Schnittgrößen.
Quellen
Seiteninfo
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