Betonstahlmatten: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Dezember 2018, 23:09 Uhr

Allgemeines

Betonstahlmatten werden werksmäßig vorgefertigt. Hierbei handelt es sich um eine flächige Bewehrungsform, die üblicherweise für flächige Bauteile verwendet wird. Genau wie beim normalen Betonstabstahl ist die Oberfläche der Betonstahlmatten profiliert beziehungsweise gerippt.[1]
Weiterhin haben Betonstahlmatten durch die dünnen Stabdurchmesser, einen relativ geringen Bewehrungsgrad als eine Bewehrung aus Betonstabstahl.

Darüber hinaus weisen Betonstahlmatten technische Vorteile auf:

- Die angeschweißten Querstäbe wirken wie Widerhaken und erhöhen somit die Verbundwirkung zwischen Beton und Stahl;

- Die Verankerungslängen fallen aufgrund der Querstäbe kürzer aus;

- Ein kleinerer Stabdurchmesser sowie die dadurch resultierende enge Stabanordnung, bieten beispielsweise Vorteile im Bezug auf die Rissbreitenbeschränkung

Es wird zwischen Lagermatten sowie Nichtlagermatten unterschieden. Die erstgenannte Gruppe definiert sich über einen festgelegten sowie standardisierten Mattenaufbau. Folglich ist es möglich, diesen Mattentyp bestellerunabhängig zu fertigen und diese direkt beim Betonstahlhändler abzurufen. Dem Gegenüber stehen die Nichtlagermatten, welche bauwerksbezogen sind und deshalb nach den Angaben des Bestellers gefertigt werden.[2]

Aufbau

Eine Betonstahlmatte besteht aus Drahtscharen, die jeweils rechtwinklig zueinander stehen und durch elektrische Widerstandspunktschweißung scherfest miteinander verbunden sind.[1]

Unabhängig von der statischen Tragrichtung wird die Mattenlänge L stets als die längere Abmessung definiert. In der Regel sind diese zwischen 4,00 m bis 14,00 m lang. Die kurze Seite ist zwischen 1,85 m und 2,80 m breit und frei wählbar.[2]

Quellen

  1. 1,0 1,1 Dieter Rußwurm, Eckhart Fabritius. Bewehren von Stahlbetontragwerken. Institut für Stahlbetonbewehrung e.V., S. 20, 2002
  2. 2,0 2,1 René Conchon, Markus Aldejohann. Stahlbetonbau in Beispielen Teil 2. Bundesanzeiger Verlag, Köln, S. 1-2, 2016


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