Treppenkonstruktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle aktuellen Angaben der Hersteller lassen sich unter dem angegebenen Link finden. <br />
 
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===architektonischer Entwurf===
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===architektonische Entwurfsgrundlage===
  
 
Die Geometrie der Treppen leitet sich ab aus Geometrie und Lage des Treppenhauses her. Des Weiteren zählen Treppen zu den Verkehrswegen und unterstehen somit einer besonderen Geometrischen Entwurfsgrundlage nach DIN 18065. Hierbei werden langjährig überlieferte und bewährte Formeln verwendet bei diesen wird die Schrittlänge der geringste Kraftaufwand beim Treppensteigen oder die ausreichende Sicherheit beim absteigen der Treppe Berücksichtigt. Die Geometrie der Treppe ist also abhängig von der Art des Gebäudes, welche in der ersten Spalte der der angegebenen Tabelle eindeutig beschrieben ist, und von der zweiten Spalte der Treppenart definiert nach §34 Abs. 1 der Musterbauordnung. Hier heißt es: „Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dach-raum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe).“
 
Die Geometrie der Treppen leitet sich ab aus Geometrie und Lage des Treppenhauses her. Des Weiteren zählen Treppen zu den Verkehrswegen und unterstehen somit einer besonderen Geometrischen Entwurfsgrundlage nach DIN 18065. Hierbei werden langjährig überlieferte und bewährte Formeln verwendet bei diesen wird die Schrittlänge der geringste Kraftaufwand beim Treppensteigen oder die ausreichende Sicherheit beim absteigen der Treppe Berücksichtigt. Die Geometrie der Treppe ist also abhängig von der Art des Gebäudes, welche in der ersten Spalte der der angegebenen Tabelle eindeutig beschrieben ist, und von der zweiten Spalte der Treppenart definiert nach §34 Abs. 1 der Musterbauordnung. Hier heißt es: „Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dach-raum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe).“

Version vom 13. Februar 2019, 11:18 Uhr

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Anforderungen an Treppenkonstruktionen

Die Anforderungen an Treppenkonstruktionen richten sich nach Normen, Richtlinien, allgemein anerkannten Regeln der Technik, Herstellerangaben und nach dem Wunsch des Bauherrn, wobei diese ständigen Anpassungen unterliegen. Alle aktuellen Angaben der Hersteller lassen sich unter dem angegebenen Link finden.

architektonische Entwurfsgrundlage

Die Geometrie der Treppen leitet sich ab aus Geometrie und Lage des Treppenhauses her. Des Weiteren zählen Treppen zu den Verkehrswegen und unterstehen somit einer besonderen Geometrischen Entwurfsgrundlage nach DIN 18065. Hierbei werden langjährig überlieferte und bewährte Formeln verwendet bei diesen wird die Schrittlänge der geringste Kraftaufwand beim Treppensteigen oder die ausreichende Sicherheit beim absteigen der Treppe Berücksichtigt. Die Geometrie der Treppe ist also abhängig von der Art des Gebäudes, welche in der ersten Spalte der der angegebenen Tabelle eindeutig beschrieben ist, und von der zweiten Spalte der Treppenart definiert nach §34 Abs. 1 der Musterbauordnung. Hier heißt es: „Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dach-raum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe).“ [N 1]

Gebäudeart Treppenart minimale nutzbare Laufbreite (b) [cm] Steigung (s) [cm] Auftritt (a) [cm]
min. max. min. max.
Grenzmaße für Gebäude im Allgemeinen (Fertigmaße im Endzustand) Baurechtlich notwendige Treppe 100 14 19 26 37
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) 50 14 21 21 37
Grenzmaße für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Baurechtlich notwendige Treppe 80 14 20 23 37
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) 50 14 21 21 37

[N 2]

Abgrenzung Rampen, Treppen,Leitern [N 2]
Maße in Millimeter
1 Steigeisen
2 Leitern
3 Leitertreppen
4 Treppen
4.1 baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen
4.2 baurechtlich notwendige Treppen für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen
4.3 baurechtlich notwendige Treppen in Gebäuden im Allgemeinen
5 Rampen

Zur genaueren Bestimmung der Hauptmaße seien folgende Gleichungen gegeben:

Schrittmaß





wobei


- Treppensteigung
- Treppenauftritt
Schrittmaß - 590mm bis 650mm die mittlere Schrittlänge des Menschen
- Steigungswinkel


Der Steigungswinkel ist ein entscheidendes Merkmal für die Bequemlichkeit des Aufstieges einer Treppe, hierzu eine Grafik die die verschiedenen Steigungen Kategorisiert.

Anforderung an die Luftschalldämmung

Quellen

Normen
  1. Musterbauordnung (MBO) §34
  2. 2,0 2,1 Die neue Treppennorm DIN 18065



Fachliteratur



Links


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