Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit (Grundbau): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Tragfähigkeit bleib erhalten. Es findet eine Begrenzung von Verformungen und Verschiebungen statt.
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Der Nachweis soll der Gebrauchstauglichkeit zur Vermeidung von Schiefstellungen dienen.
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:Die für diesen Nachweis maßgebliche Sohldruckresultierende ergibt sich als charakteristische bzw. repräsentative Beanspruchung in der Sohlfuge aus der ungünstigsten Kombination charakteristischer bzw. repräsentativer Werte der ständigen und veränderlichen Werte der ständigen und veränderlichen Einwirkungen für die Bemessungssituationen BS-P bzw. BS-T.
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:Zwei Situationen werden hier betrachtet:
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==Nachweis der 1. Kernweite (klaffende Fuge) (GZ SLS)==
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Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist erbracht, wenn die charakteristische Sohldruckresultierende aus ständigen Einwirkungen noch innerhalb der 1. Kernweite liegt, bei Rechteckfundamenten e ≤ b/6, bei Kreisfundamenten e ≤ 0,25 r. Somit tritt keine klaffende Fuge auf.
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:Für Rechteck und Kreis gelten:
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Aktuelle Version vom 11. November 2019, 17:06 Uhr


Bei dem Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit – SLS (Servicability Limit State)[1][2] sind die für die Nutzung festgelegten Bedingungen nicht mehr erfüllt.
Die Tragfähigkeit bleib erhalten. Es findet eine Begrenzung von Verformungen und Verschiebungen statt.

Allgemeines

Der Nachweis soll der Gebrauchstauglichkeit zur Vermeidung von Schiefstellungen dienen.

Die für diesen Nachweis maßgebliche Sohldruckresultierende ergibt sich als charakteristische bzw. repräsentative Beanspruchung in der Sohlfuge aus der ungünstigsten Kombination charakteristischer bzw. repräsentativer Werte der ständigen und veränderlichen Werte der ständigen und veränderlichen Einwirkungen für die Bemessungssituationen BS-P bzw. BS-T.
Zwei Situationen werden hier betrachtet:

Nachweis der 1. Kernweite (klaffende Fuge) (GZ SLS)

Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist erbracht, wenn die charakteristische Sohldruckresultierende aus ständigen Einwirkungen noch innerhalb der 1. Kernweite liegt, bei Rechteckfundamenten e ≤ b/6, bei Kreisfundamenten e ≤ 0,25 r. Somit tritt keine klaffende Fuge auf.

Nachweis der 2. Kernweite

Kernweite beim Rechteckquerschnitt[3]


Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist ebenfalls erbracht, wenn die charakteristische bzw. repräsentative Sohldruckresultierende aus der ungünstigsten Kombination aus ständigen und veränderlichen Einwirkungen noch innerhalb der 2. Kernweite (e ≤ b/3) liegt. Dies lässt eine klaffende Fuge bis zum Schwerpunkt der Sohlfläche zu.

Für Rechteck und Kreis gelten:
Nachweis der 2. Kernweite [4]










Quellen

  1. Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.20)
  2. DIN 1054: 2010-12, (S. 15ff)
  3. DIN 1054:2010-12 (S.45)
  4. DIN 1054:2010-12 (A 6.8/6.9)
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