Nachweisverfahren beim Aufschwimmen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Gast (Diskussion | Beiträge) |
(hier) |
||
| (13 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | Der '''Nachweis gegen Aufschwimmen''' ([[ | + | |
| + | <br /> | ||
| + | |||
| + | Der '''Nachweis gegen Aufschwimmen''' ([[Grenzzustände der Tragfähigkeit (Grundbau)|UPL]])<ref name = "Q1">Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.22)</ref><ref name = "Q2">DIN 1054: 2010-12, (S. 27ff)</ref> muss so geführt werden, dass der Bemessungswert der Kombination von destabilisierenden ständigen und veränderlichen vertikalen Einwirkungen V<sub>dst;d</sub> kleiner oder gleich der Summe des Bemessungswerts der stabilisierenden ständigen vertikalen Einwirkungen G<sub>stb;d</sub> und gegebenenfalls des Bemessungswerts eines zusätzlichen Widerstands R<sub>d</sub> gegen Aufschwimmen ist. | ||
Der zusätzliche Widerstand gegen Aufschwimmen darf als stabilisierende ständige vertikale Einwirkung G<sub>stb;d</sub> behandelt werden. | Der zusätzliche Widerstand gegen Aufschwimmen darf als stabilisierende ständige vertikale Einwirkung G<sub>stb;d</sub> behandelt werden. | ||
| − | Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[ | + | Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Nachweisverfahren_(Grundbau)|hier]] finden. |
| + | |||
| + | [[Kategorie:Grundlagen/Begriffe-Grundbau]] | ||
| + | ==Quellen== | ||
| + | <references /> | ||
| + | |||
| + | {{Seiteninfo(mb) | ||
| + | |Quality-flag = [[File:quality-flag-orange.gif|right|70px]] | ||
| + | |Status = Seite fertig, ungeprüft| | ||
| + | |Modul-Version = 2015.0240}} | ||
Aktuelle Version vom 19. Juni 2025, 10:07 Uhr
Der Nachweis gegen Aufschwimmen (UPL)[1][2] muss so geführt werden, dass der Bemessungswert der Kombination von destabilisierenden ständigen und veränderlichen vertikalen Einwirkungen Vdst;d kleiner oder gleich der Summe des Bemessungswerts der stabilisierenden ständigen vertikalen Einwirkungen Gstb;d und gegebenenfalls des Bemessungswerts eines zusätzlichen Widerstands Rd gegen Aufschwimmen ist.
Der zusätzliche Widerstand gegen Aufschwimmen darf als stabilisierende ständige vertikale Einwirkung Gstb;d behandelt werden.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.
Quellen
Seiteninfo
|