Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Bei der Untersuchung des '''Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs''' ([[Grenzzustände der Tragfähigkeit | + | Bei der Untersuchung des '''Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs''' ([[Grenzzustände der Tragfähigkeit (Grundbau)|HYD]])<ref name = "Q1">Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.23)</ref><ref name = "Q2">DIN 1054: 2010-12, (S. 27ff)</ref> wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft S<sub>dst;d</sub> an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’<sub>stb;d</sub> desselben Prismas. |
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Aktuelle Version vom 11. November 2019, 17:08 Uhr
Bei der Untersuchung des Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs (HYD)[1][2] wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft Sdst;d an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’stb;d desselben Prismas.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.
Quellen
Seiteninfo
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