Randeinfassung (S360.de): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. November 2015, 16:04 Uhr
Allgemeines
Alle freien Ränder eines wandartigen Trägers sind mit Steckbügel zu versehen. Die Schenkellänge der Steckbügel entspricht mindestens der zweifachen Wanddicke.
Zusätzlich sollte die Verankerung nachgewiesen werden.
Bei unten angehängten Lasten sind die Steckbügel am unteren Rand zu verstärken (siehe Abschnitt Aufhängebewehrung).
Die Verankerung wird durch die Übergreifung l0 mit der Oberflächenbewehrung sichergestellt und wird mit folgender Bestimmungsgleichung ermittelt:[1]
- l0... Übergreifungslänge
- tw... Wanddicke
- α6... Beiwert für die Wirksamkeit von Bewehrungsstößen
- lbd... Bemessungswert der Verankerungslänge
Genauere Hinweise und Informationen zu den "Verankerungslängen" sind unter Grundlagen/Begriffe Verankerungen zu finden.
Weiterhin sind aus konstruktiven Gründen an allen freien Ränder Längseisen anzuorden.
Es ist zu empfehlen einen Durchmesser von mindestens 12mm für die Längseisen zu wählen.
- Die Längseisen werden am oberen Rand und an den Stirnseiten des wandartigen Trägers eingelegt und dürfen als Randzugbewehrung voll angerechnet werden.
Eingabe
In diesem Register wird die Bewehrungswahl für die Randeinfassung festgelegt.
Dabei können für die Steckbügel der Durchmesser d und der Stababstand s individuell gewählt werden.
Auf die Verankerung der Steckbügel wird in diesem Modul leider nicht genau eingegangen, weshalb die unter "Allgemeines" genannten Regel selbstständig beachtet werden müssen.
Für die konstruktiv, parallel zu den Rändern eingelegten Längseisen wird hier ebenfalls der Durchmesser d und die Anzahl n eingetragen.
Quellen
- ↑ Goris, A.:Stahlbetonbau-Praxis nach Eurocode 2, Band 2, Beuth Verlag GmbH, Siegen 2013
Seiteninfo
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