Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Gast (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: „Bei der Untersuchung des '''Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs''' (HYD) wird nachgewiesen, dass f…“ |
Gast (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Bei der Untersuchung des '''Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs''' ([[Geotechnik (Grenzzustände der Tragfähigkeit)|HYD]]) wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft S<sub>dst;d</sub> an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’<sub>stb;d</sub> desselben Prismas. | Bei der Untersuchung des '''Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs''' ([[Geotechnik (Grenzzustände der Tragfähigkeit)|HYD]]) wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft S<sub>dst;d</sub> an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’<sub>stb;d</sub> desselben Prismas. | ||
Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden. | |||
Version vom 10. Dezember 2015, 09:27 Uhr
Bei der Untersuchung des Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs (HYD) wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft Sdst;d an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’stb;d desselben Prismas.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.