Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Weitere Nachweisverfahren lassen sich [[Geotechnik (Nachweisverfahren)|hier]] finden.
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Version vom 10. Dezember 2015, 09:43 Uhr

Bei der Untersuchung des Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs (HYD) wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft Sdst;d an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’stb;d desselben Prismas.


Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.


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