Art der Zulage zur Biegebewehrung(S510.de): Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ist eine Zulage aus Biegebewehrung gefordert, so erfolgt eine Erhöhung des mittleren Längsbewehrungsgrades (Summe der vorhandenen Biegebewehrung und der Zulage zur Biegebewehrung) bis der maximale anrechenbare Längsbewehrungsgrad erreicht ist. | + | Ist eine Zulage aus Biegebewehrung gefordert, so erfolgt eine Erhöhung des mittleren Längsbewehrungsgrades (Summe der vorhandenen Biegebewehrung und der Zulage zur Biegebewehrung) bis der maximale anrechenbare Längsbewehrungsgrad erreicht ist. |
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Auf diese Weise kann die Durchstanztragfähigkeit des Fundaments erhöht werden, ohne dass Durchstanzbewehrung erforderlich wird. | Auf diese Weise kann die Durchstanztragfähigkeit des Fundaments erhöht werden, ohne dass Durchstanzbewehrung erforderlich wird. | ||
Sollte auch bei maximal anrechenbarem Längsbewehrungsgrad keine ausreichende Durchstanztragfähigkeit nachweisbar sein, so wird eine Durchstanzbewehrung vorgesehen. | Sollte auch bei maximal anrechenbarem Längsbewehrungsgrad keine ausreichende Durchstanztragfähigkeit nachweisbar sein, so wird eine Durchstanzbewehrung vorgesehen. | ||
+ | Wird "keine Zulage" ausgewählt, so wird der Durchstanznachweis mit der sich aus der Biegebemessung ergebenden Biegebewehrung geführt. | ||
Aktuelle Version vom 22. Februar 2016, 13:05 Uhr
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Eingabe
Auswahl zwischen:
- keine: Keine Zulage
- Stabstahl: Zulage aus Stabstahl
- Matten: Zulage aus Matten
Ist eine Zulage aus Biegebewehrung gefordert, so erfolgt eine Erhöhung des mittleren Längsbewehrungsgrades (Summe der vorhandenen Biegebewehrung und der Zulage zur Biegebewehrung) bis der maximale anrechenbare Längsbewehrungsgrad erreicht ist.
Auf diese Weise kann die Durchstanztragfähigkeit des Fundaments erhöht werden, ohne dass Durchstanzbewehrung erforderlich wird. Sollte auch bei maximal anrechenbarem Längsbewehrungsgrad keine ausreichende Durchstanztragfähigkeit nachweisbar sein, so wird eine Durchstanzbewehrung vorgesehen.
Wird "keine Zulage" ausgewählt, so wird der Durchstanznachweis mit der sich aus der Biegebemessung ergebenden Biegebewehrung geführt.
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