Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit(S510.de): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist erbracht, wenn die charakteristische Sohldruckresultierende aus ständigen Einwirkungen noch innerhalb der 1. Kernweite liegt, bei Rechteckfundamenten e ≤ b/6, bei Kreisfundamenten e ≤ 0,25 r. Somit tritt keine klaffende Fuge auf. | Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist erbracht, wenn die charakteristische Sohldruckresultierende aus ständigen Einwirkungen noch innerhalb der 1. Kernweite liegt, bei Rechteckfundamenten e ≤ b/6, bei Kreisfundamenten e ≤ 0,25 r. Somit tritt keine klaffende Fuge auf. | ||
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Version vom 9. Dezember 2015, 15:11 Uhr
Allgemeines
Der Nachweis soll der Gebrauchstauglichkeit zur Vermeidung von Schiefstellungen dienen.
- Die für diesen Nachweis maßgebliche Sohldruckresultierende ergibt sich als charakteristische bzw. repräsentative Beanspruchung in der Sohlfuge aus der ungünstigsten Kombination charakteristischer bzw. repräsentativer Werte der ständigen und veränderlichen Werte der ständigen und veränderlichen Einwirkungen für die Bemessungssituationen BS-P bzw. BS-T.
- Zwei Situationen werden hier betrachtet:
Nachweis der 1. Kernweite (klaffende Fuge)(GZ SLS)
Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist erbracht, wenn die charakteristische Sohldruckresultierende aus ständigen Einwirkungen noch innerhalb der 1. Kernweite liegt, bei Rechteckfundamenten e ≤ b/6, bei Kreisfundamenten e ≤ 0,25 r. Somit tritt keine klaffende Fuge auf.