Grenzzustände der Tragfähigkeit (Grundbau): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Gast (Diskussion | Beiträge) |
Gast (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
*5. '''HYD''' – Hydraulischer Grundbruch, innere Erosion oder „piping“ im Boden, verursacht durch Strömungsgradienten (hydraulic failure). | *5. '''HYD''' – Hydraulischer Grundbruch, innere Erosion oder „piping“ im Boden, verursacht durch Strömungsgradienten (hydraulic failure). | ||
::Der Grenzzustand HYD wird mit dem „[[Geotechnik (Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch)|Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch]]“ nachgewiesen. | ::Der Grenzzustand HYD wird mit dem „[[Geotechnik (Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch)|Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch]]“ nachgewiesen. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ==Quellen== | ||
+ | <references /> | ||
+ | |||
+ | {{Seiteninfo(mb) | ||
+ | |Quality-flag = [[File:quality-flag-white.gif|right|70px]] | ||
+ | |Status = in Bearbeitung| | ||
+ | |Modul-Version = 2015.0240}} |
Version vom 10. Dezember 2015, 10:42 Uhr
Grenzzuständer der Tragfähigkeit – ULS (Ultimate Limit State)
- 1. EQU – Verlust der Lagesicherheit des als starrer Körper angesehenen Bauwerks oder des Baugrunds (equilibrium)
- 2. STR – inneres Versagen oder große Verformungen des Tragwerks oder seiner Bauteilen einschließlich Fundamente Pfähle, etc., wobei die Festigkeit der Baustoffe für den Widerstand entscheidend ist (structure failure)
- Der Grenzzustand STR wird mit dem „Nachweisverfahren 2“ nachgewiesen.
- 3. GEO – Versagen oder große Verformung des Baugrunds, wobei die Festigkeit der Locker- und Festgesteine für den Widerstand entscheidend ist (geotechnic failure), wird unterteilt in GEO-2 und GEO-3
- GEO-2: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit der Ermittlung der Schnittgrößen und der Abmessungen, d.h.
- Bei der Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Erdwiderstand
- Beim Gleitwiderstand
- Beim Grundbruchwiderstand
- Beim Nachweis der Standsicherheit in der tiefen Gleitfuge
- Nachweis des Spitzendrucks und der Mantelreibung bei Pfahlgründungen
- Der Grenzzustand GEO-2 wird mit dem „Nachweisverfahren 2“ nachgewiesen.
- GEO-3: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit dem Nachweis der Gesamtstandsicherheit:
- Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Nachweis der Sicherheit gegen Böschungsbruch und Geländebruch
- Standsicherheit von konstruktiven Böschungssicherungen unter Berücksichtigung konstruktiver Elemente, z.B. Anker etc.
- Der Grenzzustand GEO-3 wird mit dem „Nachweisverfahren 3“ nachgewiesen.
- GEO-2: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit der Ermittlung der Schnittgrößen und der Abmessungen, d.h.
- 4. UPL – Verlust der Lagesicherheit des Bauwerks oder Baugrunds infolge Auftrieb oder Wasserdruck (uplift)
- Der Grenzzustand UPL wird mit dem „Nachweisverfahren beim Aufschwimmen“ nachgewiesen.
- 5. HYD – Hydraulischer Grundbruch, innere Erosion oder „piping“ im Boden, verursacht durch Strömungsgradienten (hydraulic failure).
- Der Grenzzustand HYD wird mit dem „Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch“ nachgewiesen.
Quellen
Seiteninfo
|