Verankerung der Feldbewehrung am Auflager (S360.de): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
ESchur (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
ESchur (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Eingabe== | ==Eingabe== | ||
[[Datei:Verankerung_der_Feldbewehrung_am_Auflager(S360.de)1.png|350px|thumb|right]] | [[Datei:Verankerung_der_Feldbewehrung_am_Auflager(S360.de)1.png|350px|thumb|right]] | ||
Bei der Bemessung von Wandartigen Trägern mit Stabwerkmodelle, wird am Endauflager die volle Zugkraft verankert, also 100%. | |||
Werden die Hauptzugkräfte mit Hife der vertafelten Lösung oder mit dem Näherungsverfahren ermittelt, darf die Verankerung der Bewehrung nach für 80% der vorhanden Zugkraft erfolgen. | |||
Version vom 12. Dezember 2015, 16:50 Uhr
Eingabe

Bei der Bemessung von Wandartigen Trägern mit Stabwerkmodelle, wird am Endauflager die volle Zugkraft verankert, also 100%. Werden die Hauptzugkräfte mit Hife der vertafelten Lösung oder mit dem Näherungsverfahren ermittelt, darf die Verankerung der Bewehrung nach für 80% der vorhanden Zugkraft erfolgen.