Verankerung der Feldbewehrung am Auflager (S360.de): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
ESchur (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
{{Seiteninfo(mb) | {{Seiteninfo(mb) | ||
|Quality-flag = [[File:quality-flag-orange.gif|right|70px]] | |Quality-flag = [[File:quality-flag-orange.gif|right|70px]] | ||
− | |Status = Seite fertig, ungeprüft | + | |Status = Seite fertig, ungeprüft}} |
− |
Version vom 13. Dezember 2015, 09:24 Uhr
Eingabe
Bei der Bemessung von Wandartigen Trägern mit Stabwerkmodelle wird am Endauflager die volle Zugkraft verankert, also 100%.[1] Werden die Hauptzugkräfte mit Hife der vertafelten Lösung oder mit dem Näherungsverfahren ermittelt, darf die Verankerung der Bewehrung für 80% der vorhanden Zugkraft erfolgen.[2]
In MB werden die charakteristischen Schnittgrößen mit Hilfe des Näherungsverfahrens gemäß Heft 240[1] ermittelt. Es reicht somit aus, wenn man 80% der vorhanden Zugkraft verankert.
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 Grasser, E.; Thielen, G.: Hilfsmittel zur Berechnung der Schnittgrößen und Formänderungen von Stahlbetontragwerken, DAfStb Heft 240, Beuth Verlag GmbH, Berlin 1991
- ↑ Schläich, J.; Schäfer, K.: Konstruieren im Stahlbetonbau, Veröffentlichung im Betonkalender, Verlag Ernst & Sohn Berlin, 2001
Seiteninfo
|