Grenzzustände der Tragfähigkeit (Grundbau): Unterschied zwischen den Versionen
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::*Standsicherheit von konstruktiven Böschungssicherungen unter Berücksichtigung konstruktiver Elemente, z.B. Anker etc. | ::*Standsicherheit von konstruktiven Böschungssicherungen unter Berücksichtigung konstruktiver Elemente, z.B. Anker etc. | ||
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*4. '''UPL''' – Verlust der Lagesicherheit des Bauwerks oder Baugrunds infolge Auftrieb oder Wasserdruck (uplift) | *4. '''UPL''' – Verlust der Lagesicherheit des Bauwerks oder Baugrunds infolge Auftrieb oder Wasserdruck (uplift) | ||
::Der Grenzzustand UPL wird mit dem „[[Geotechnik (Nachweisverfahren beim Aufschwimmen)|Nachweisverfahren beim Aufschwimmen]]“ nachgewiesen. | ::Der Grenzzustand UPL wird mit dem „[[Geotechnik (Nachweisverfahren beim Aufschwimmen)|Nachweisverfahren beim Aufschwimmen]]“ nachgewiesen. |
Version vom 14. Dezember 2015, 09:46 Uhr
Stahlbetonbau • MB-AEC-Module Stahlbetonbau • Grenzzustände der Tragfähigkeit(S510.de) |
Grenzzuständer der Tragfähigkeit – ULS (Ultimate Limit State)[1]
- 1. EQU – Verlust der Lagesicherheit des als starrer Körper angesehenen Bauwerks oder des Baugrunds (equilibrium)
- 2. STR – inneres Versagen oder große Verformungen des Tragwerks oder seiner Bauteilen einschließlich Fundamente Pfähle, etc., wobei die Festigkeit der Baustoffe für den Widerstand entscheidend ist (structure failure)
- Der Grenzzustand STR wird mit dem „Nachweisverfahren 2“ nachgewiesen.
- 3. GEO – Versagen oder große Verformung des Baugrunds, wobei die Festigkeit der Locker- und Festgesteine für den Widerstand entscheidend ist (geotechnic failure), wird unterteilt in GEO-2 und GEO-3
- GEO-2: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit der Ermittlung der Schnittgrößen und der Abmessungen, d.h.
- Bei der Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Erdwiderstand
- Beim Gleitwiderstand
- Beim Grundbruchwiderstand
- Beim Nachweis der Standsicherheit in der tiefen Gleitfuge
- Nachweis des Spitzendrucks und der Mantelreibung bei Pfahlgründungen
- Der Grenzzustand GEO-2 wird mit dem „Nachweisverfahren 2“ nachgewiesen.
- GEO-3: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit dem Nachweis der Gesamtstandsicherheit:
- Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Nachweis der Sicherheit gegen Böschungsbruch und Geländebruch
- Standsicherheit von konstruktiven Böschungssicherungen unter Berücksichtigung konstruktiver Elemente, z.B. Anker etc.
- Der Grenzzustand GEO-3 wird mit dem „Nachweisverfahren 3“ nachgewiesen.
- GEO-2: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit der Ermittlung der Schnittgrößen und der Abmessungen, d.h.
- 4. UPL – Verlust der Lagesicherheit des Bauwerks oder Baugrunds infolge Auftrieb oder Wasserdruck (uplift)
- Der Grenzzustand UPL wird mit dem „Nachweisverfahren beim Aufschwimmen“ nachgewiesen.
- 5. HYD – Hydraulischer Grundbruch, innere Erosion oder „piping“ im Boden, verursacht durch Strömungsgradienten (hydraulic failure).
- Der Grenzzustand HYD wird mit dem „Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch“ nachgewiesen.
Quellen
- ↑ Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.19)
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