Nachweisverfahren 2 (Grundbau): Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das '''Nachweisverfahren 2''' ([[Geotechnik (Grenzzustände der Tragfähigkeit)|STR und GEO-2]])<ref name = "Q1">Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.21)</ref> besteht aus den folgenden Schritten: | + | Das '''Nachweisverfahren 2''' ([[Geotechnik (Grenzzustände der Tragfähigkeit)|STR und GEO-2]])<ref name = "Q1">Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.21)</ref> <ref name = "Q2">DIN 1054: 2010-12, (S. 27ff)</ref> besteht aus den folgenden Schritten: |
:1. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Werte G<sub>k,i</sub>, Q<sub>k,i</sub> bzw. Q<sub>rep,i</sub> der Einwirkungen, z.B. aus Eigengewicht, Erddruck, Wasserdruck oder Verkehr bzw. Vorgabe ::von charakteristischen (oder ::repräsentativen) Gründungslasten. | :1. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Werte G<sub>k,i</sub>, Q<sub>k,i</sub> bzw. Q<sub>rep,i</sub> der Einwirkungen, z.B. aus Eigengewicht, Erddruck, Wasserdruck oder Verkehr bzw. Vorgabe ::von charakteristischen (oder ::repräsentativen) Gründungslasten. |
Version vom 16. Dezember 2015, 14:57 Uhr
Stahlbetonbau • Grundlagen/Begriffe • S510.de Stahlbeton-Einzelfundament |
Das Nachweisverfahren 2 (STR und GEO-2)[1] [2] besteht aus den folgenden Schritten:
- 1. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Werte Gk,i, Qk,i bzw. Qrep,i der Einwirkungen, z.B. aus Eigengewicht, Erddruck, Wasserdruck oder Verkehr bzw. Vorgabe ::von charakteristischen (oder ::repräsentativen) Gründungslasten.
- 2. Ermittlung der charakteristischen bzw. repräsentativen Beanspruchungen EGk,i, bzw. EQrep,i in Form von Schnittgrößen oder Spannungen in den maßgebenden Schnitten durch das Bauwerk und in den Berührungsflächen ::zwischen Bauwerk und Baugrund, getrennt nach ständigen Einwirkungen, regelmäßig auftretenden veränderlichen Einwirkungen und begleitenden veränderlichen Einwirkungen.
- 3. Ermittlung der charakteristischen Widerstände Rk,j des Baugrunds, z.B. Erdwiderstand, Grundbruchwiderstand, Pfahlwiderstand.
- 4. Ermittlung der Bemessungswerte der Beanspruchung Ed,i unter Einbeziehung der Teilsicherheitsbeiwerte.
- 5. Ermittlung der Bemessungswerte der Widerstände Rd,j des Baugrunds und der Bauteile.
- 6. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten Ed der Beanspruchungen und den Bemessungswert der Widerstände Rd in den maßgebenden Schnitten.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.
Quellen
Seiteninfo
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