Ermittlung der Mindestbewehrung: Unterschied zwischen den Versionen
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-Überwiegend auf Biegung beanspruchte Bauteile sind zur Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens mit einer Mindestbewehrung zu versehen. | -Überwiegend auf Biegung beanspruchte Bauteile sind zur Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens mit einer Mindestbewehrung zu versehen. | ||
− | -Ziel ist es, ein unangekündigtes Biegeversagen des Bauteils zu verhindern. Auch bei starker Belastung | + | -Ziel ist es, ein unangekündigtes Biegeversagen des Bauteils zu verhindern. Auch bei starker Belastung sollte die Verformungsfähigkeit des Bauteils (duktilität), noch so groß sein, dass sich ein Versagen durch vorherige Rissbildung und/oder Durchbiegung ankündigt. |
-Sie ist gleichmäßig über die Breite und anteilmäßig über die Höhe der Zugzone zu verteilen. | -Sie ist gleichmäßig über die Breite und anteilmäßig über die Höhe der Zugzone zu verteilen. |
Version vom 14. April 2016, 12:14 Uhr
Mindestlängsbewehrung
-Überwiegend auf Biegung beanspruchte Bauteile sind zur Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens mit einer Mindestbewehrung zu versehen.
-Ziel ist es, ein unangekündigtes Biegeversagen des Bauteils zu verhindern. Auch bei starker Belastung sollte die Verformungsfähigkeit des Bauteils (duktilität), noch so groß sein, dass sich ein Versagen durch vorherige Rissbildung und/oder Durchbiegung ankündigt.
-Sie ist gleichmäßig über die Breite und anteilmäßig über die Höhe der Zugzone zu verteilen.
Ermittelt wird der Mindestquerschnitt der Längsbewehrung nach folgender Formel:
- Mittelwert der Zugfestigkeit des Betons
- Flächenmoment zweiten Grades im Zustand ǀ
- Schwerachsenabstand bis zum Zugrand im Zustand Ⅰ
- Hebelarm der inneren Kräfte im Zustand II (vereinfachend z=0,9d)
- charakteristische Streckgrenze des Betonstahls (500kN/mm²)