Gebäudeklasse: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
##Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude | ##Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude | ||
<ref Name = "N2" group="N">Musterbauordnung (MBO) §2 Abs.3 </ref> | <ref Name = "N2" group="N">Musterbauordnung (MBO) §2 Abs.3 </ref> | ||
− | |||
==''Quellen''== | ==''Quellen''== |
Version vom 17. Februar 2019, 13:35 Uhr
Hauptseite • Hinweise für Leser • Hinweise für Autoren |
Gebäudeklassen nach Musterbauordnung
- Gebäudeklasse I:
- Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
- Freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
- Gebäudeklasse II:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinhei¬ten von insgesamt nicht mehr als 400 m2,
- Gebäudeklasse III:
- sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,
- Gebäudeklasse IV:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2,
- Gebäudeklasse V:
- Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Quellen
- Normen
- ↑ Musterbauordnung (MBO) §2 Abs.3
- Fachliteratur
- Links
Seiteninfo
|