Deckengleicher Unterzug - Bewehrungsführung
Version vom 16. Mai 2022, 14:18 Uhr von Gbolle (Diskussion | Beiträge)
Querkraftbewehrung
Deckengleiche Unterzüge sind hinsichtlich der konstruktiven Durchbildung sinngemäß wie Platten zu behandeln. Daher darf auf die Anordnung einer einer Mindestquerkraftbewehrung verzichtet werden, sofern
VEd ≤ VRd,c
wobei:
- VEd - Bemessungswert der einwirkenden Querkraft
- VRd,c - Bemessungswert der Querkrafttragfähigkeit für Bauteile ohne Querkraftbewehrung
nachgewiesen werden kann. Für eine Verbesserung des Nachweises kann bevorzugt die Menge an Längsbewehrung erhöht werden.
zusätzliche Plattenstützbewehrung
Bei der Bemessung senkrecht zur unterbrochenen Stützung kann auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn folgende Konstruktionsregeln nach [1] eingehalten sind:
für
wobei:
- leff - effektive Stützweite
- h - Deckenhöhe
- Zusätzliche Stützbewehrung ist nicht erforderlich, da die ungeschwächt eingelegte Bewehrung aus der durchgehenden Platte und der Anteil der Feldbewehrung der unterbrochenen Stützung ausreichend sind.
für
- Die Stützbewehrung in den Auflagerbereichen des deckengleichen Unterzuges ist linear um 0 % (für l/h = 10) bis zu 40% (für l/h = 15) zu verstärken.
Die zusätzliche Stützbewehrung ist wie dargestellt zu verteilen.
Quellen
- ↑ Grasser, Thielen: Hilfsmittel zur Berechnung der Schnittgrößen und Formänderungen von Stahlbetontragwerken: Deutscher Ausschuss für Stahlbetonbau, 1988, Heft 240, S. 31-34
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