Deckengleicher Unterzug - Bewehrungsführung
Querkraftbewehrung
Deckengleiche Unterzüge sind hinsichtlich der konstruktiven Durchbildung sinngemäß wie Platten zu behandeln. Daher darf auf die Anordnung einer einer Mindestquerkraftbewehrung verzichtet werden, sofern
VEd ≤ VRd,c
wobei:
- VEd - Bemessungswert der einwirkenden Querkraft
- VRd,c - Bemessungswert der Querkrafttragfähigkeit für Bauteile ohne Querkraftbewehrung
nachgewiesen werden kann. Für eine Verbesserung des Nachweises kann bevorzugt die Menge an Längsbewehrung erhöht werden.
Biegezugbewehrung
Bewehrung in Richtung der unterbrochenen Stützung
Die untere Bewehrung (Feldbewehrung) des deckengleichen Unterzugs ist ungestaffelt bis ins Auflager zu führen und dort nach den anerkannten Regeln zu verankern (bei Annahme einer Einspannung - Verankerung im Druckbereich wie an einem Zwischenauflager, bei Annahme einer gelenkigen Lagerung - Verankerung wie an einem Endlauflager).
Die obere Bewehrung (Stützbewehrung) wird i. d. R. ebenfalls über die gesamte Länge des deckengleichen Unterzuges durchgeführt. Das Abklingen der Stützmomente über den Rand der unterbrochenen Stützung hinaus ist stark von den dort vorliegenden Steifigkeitsverhältnissen abhängig. Daher ist die obere Bewehrung ausreichend weit über den Rand hinaus zu führen (z. B. mit l > 1,5 · lb,rqd gemäß [1]).
wobei:
- lb,rqd - Grundwert der Verankerungslänge
Bei der Bemessung senkrecht zur unterbrochenen Stützung kann auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn folgende Konstruktionsregeln nach [2] eingehalten sind:
für
wobei:
- leff - effektive Stützweite
- h - Deckenhöhe
- Zusätzliche Stützbewehrung ist nicht erforderlich, da die ungeschwächt eingelegte Bewehrung aus der durchgehenden Platte und der Anteil der Feldbewehrung der unterbrochenen Stützung ausreichend sind.
für
- Die Stützbewehrung in den Auflagerbereichen des deckengleichen Unterzuges ist linear um 0 % (für l/h = 10) bis zu 40% (für l/h = 15) zu verstärken.
Die zusätzliche Stützbewehrung ist wie dargestellt zu verteilen.
Grundsätzlich gilt: Die Bewehrung des lastbringenden Bauteils liegt immer ÜBER der Bewehrung des lastabnehmenden Bauteils. Daher ist die Bewehrung aus der Platte immer über die Bewehrung des deckengleichen Unterzugs hinwegzuführen.
Quellen
Seiteninfo
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