Wandartiger Träger - Hauptbewehrung
Zur "Hauptbewehrung" gehört die Netzbewehrung an beiden Außenseiten des wandartigen Trägers und die eventuell erforderliche Zugbewehrung am oberen oder unteren Rand.
Netzbewehrung
Wandartige Träger werden an beiden Außenflächen mit einem Bewehrungsnetz (Netzbewehrung) versehen.
Nach EC 2_1-1/NA 9.7[1] beträgt diese rechtwinklige Netzbewehrung 0,075% des Betonquerschnitts, mindestens jedoch 1,5cm²/m in vertikaler und horizontaler Richtungen.
Die Maschenweite bzw. der Stababstand dieser Bewehrung entspricht der doppelten Trägerbreite, höchstens jedoch 30cm.
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- Ac - Betonquerschnitt [cm²]
- b - Wanddicke [cm]
Zugband unten
Zugband oben
Quellen
- ↑ EC 2_1-1/NA 9.7
Seiteninfo
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