Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit(S510.de)
Nachweis der 1. Kernweite (klaffende Fuge)(GZ SLS)
Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist erbracht, wenn die charakteristische Sohldruckresultierende aus ständigen Einwirkungen noch innerhalb der 1. Kernweite liegt, bei Rechteckfundamenten e ≤ b/6, bei Kreisfundamenten e ≤ 0,25 r. Somit tritt keine klaffende Fuge auf.