Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch
Version vom 11. November 2019, 17:08 Uhr von LDöring (Diskussion | Beiträge)
Bei der Untersuchung des Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs (HYD)[1][2] wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft Sdst;d an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’stb;d desselben Prismas.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.
Quellen
Seiteninfo
|