Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch

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Bei der Untersuchung des Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs (HYD)[1][2] wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft Sdst;d an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’stb;d desselben Prismas.


Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.

Quellen

  1. Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.23)
  2. DIN 1054: 2010-12, (S. 27ff)
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