Stahlbetonstütze - Mindestbewehrung
Mindestbewehrung ist als solche einzuhalten, um ein Versagen ohne Vorankündigung zur vermeiden. Beim Übergang in den Zustand II wird die Mindestbewehrung zur Aufnahme von Zugkräften herangezogen und es stellt sich vor dem Versagen eine erkennbare Verformung spätestens beim Fließen der Bewehrung ein.
Stützen
Längsbewehrung
Ein Mindestdurchmesser von 12mm ist aus Gründen der Knicksicherheit und der Montierbarkeit einzuhalten. [vgl. [1]]
Weiterhin gilt
für den Gesamtquerschnitt der Längsbewehrung, wobei jedoch 9% des Betonnettoquerschnitts auch bei Stößen nicht überschritten werden dürfen. Dieser Grenzwert garantiert im Allgemeinen ausreichenden Verbund sowie hohlraumfreies Betonieren und Rüttellücken.
Für polygonale Stützen ist in jeder Ecke ein Stab anzuordnen, bei welchen mit rundem Querschnitt mindestens 6 Stäbe über den gesamten Umfang verteilt. Ist ein Maximalabstand von 300mm in beiden Fällen überschritten, müssen darüber hinaus weitere Längsstäbe angeordnet werden.
Querbewehrung
Die Anordnung von Bügeln oder Wendeln hindert die Längsbewehrung am Ausknicken und trägt zum Querdehnungswiderstand und der Querkrafttragfähigkeit bei.
Der Durchmesser muss mindestens ein Viertel des größten Längsstabs und mindestens 6mm betragen. Der maximale Abstand errechnet sich aus dem kleinsten Wert von
- 12ø des kleinsten Durchmessers der Längsbewehrung,
- der kleinsten Querschnittsabmessung der Stütze und
- 300mm.
Quellen
- ↑ Fingerloos, F., Hegger, J., Zilch, K.: Kommentar: Eurocode 2 für Deutschland, Berlin 2012
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