Wiederverwendung von Stahlbetonbauteilen
Stahlbeton ist aus dem Bauwesen nicht mehr weg zu denken. Neben seinen zahlreichen Vorteilen, besitzt er einen großen Nachteil. Die Herstellung von Stahlbeton belastet stark die Umwelt. Es sollte daher das Bestreben sein, die vorhandenen Stahlbetonkonstruktionen möglichst langfristig zu nutzen. Vorwiegend Stahlbetonfertigteile biete das Potenzial, sie nach dem Ende der Nutzung in Gänze aus dem Gefüge zu lösen und anschließenden einer weiteren Verwendung zukommen zu lassen.
Feststellung der Wiederverwendungseignung
Allgemein werden gegenwärtig an demontierte Fertigteile, die für die Wiederverwendung vorgesehen sind, die gleichen Ansprüche gestellt, wie an Fertigteile, die nach Eurocode 2 (EC 2) bemessen sind. Das gilt auch für den Beton; dieser ist nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 zu behandeln. Damit wird ein einheitliches Sicherheitsniveau erzielt, unter der Betrachtung der Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit sowie Dauerhaftigkeit [1].
Bauteile, dessen Ziel die Wiederverwendung ist, müssen über eine bestimmte Qualität Verfügen und sind auf Eignung zu untersuchen. Ein Verfahren zur Beurteilung der Stahlbetonbauteile gliedert den Ablauf in vier Untersuchungsstufen:
- 1. Nullstufe
- 2. Eignungsprüfung
- 3. Hauptprüfung
- 4. Zusatzprüfung [2]
Zudem kann definiert werden, dass die Möglichkeit der Demontage von vier Grundbedingungen abhängt [1]:
- 1. Gewährleistung der Zugänglichkeit und der Demontierbarkeit,
- 2. Nachweis ausreichender Restgebrauchseigenschaften und Prognose derRestnutzungsdauer der Bauparts,
- 3. Gewährleistung der Standsicherheit der Konstruktion während des Demontagevorganges und danach,
- 4. Sicherung der Remontierbarkeit.
(Angelika Mettke: Wiederverwendung von Bauelementen des Fertigteilbaus: Auflage 1).
Nullstufe
Sie beschäftigt sich mit der 1. Grundbedingung. Ihr Ziel ist die Feststellung, ob eine generelle Möglichkeit der Demontage besteht. Es sind dabei, die zur Wiederverwendung gewünschten Bauteile mit Hilfe bestehender Unterlagen auf die Geschichte, Konstruktionsmerkmale und örtlich Begebenheiten zu überprüfen [2].
Eignungsprüfung
Im Rahmen der zweiten Stufe wird der Bauteilzustand beurteilt und bewertet. Daraus ergibt sich eine vorläufige Einschätzung, ob die Wiederverwendung sinnvoll und realisierbar ist. Dies geschieht unter Betrachtung der Grundbedingungen 2, 3, und 4 [1] [2].
Hauptprüfung
Die Prüfungen im Rahmen dieser Stufe erfolgen nach der Entnahme der Bauteile aus dem Baukörper. Hauptaugenmerk liegt hier auf eventuellen, vorher nicht sichtbaren Schäden oder Schäden, die durch den Rückbau aufgetreten sind [1].
Zusatzprüfung
Die nachfolgenden Prüfungen beschäftigen sich insbesondere mit Veränderungen und Schäden, die sich aus den Transport-Umschlag-Lagerungs-Prozessen ergeben. Die wesentlichen Betrachtungen richten sich auf das Rissbild und dessen Veränderung [1].
Ouellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 35 – Bautechnisches Prüfamt.: Wiederverwendung von Fertigteilen aus Beton, Stahl- und Spannbeton. Cottbus, 24.08.2012.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 METTKE, A.: Wiederverwendung von Bauelementen des Fertigteilbaus. Eberhard Blottner Verlag, Taunnusstein, 1. Auflage, 1995.
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