Grenzzustände der Tragfähigkeit (Grundbau)
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Grenzzuständer der Tragfähigkeit – ULS (Ultimate Limit State)
- 1. EQU – Verlust der Lagesicherheit des als starrer Körper angesehenen Bauwerks oder des Baugrunds (equilibrium)
- 2. STR – inneres Versagen oder große Verformungen des Tragwerks oder seiner Bauteilen einschließlich Fundamente Pfähle, etc., wobei die Festigkeit der Baustoffe für den Widerstand entscheidend ist (structure failure)
- 3. GEO – Versagen oder große Verformung des Baugrunds, wobei die Festigkeit der Locker- und Festgesteine für den Widerstand entscheidend ist (geotechnic failure), wird unterteilt in GEO-2 und GEO-3
- GEO-2: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit der Ermittlung der Schnittgrößen und der Abmessungen, d.h.
- Bei der Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Erdwiderstand
- Beim Gleitwiderstand
- Beim Grundbruchwiderstand
- Beim Nachweis der Standsicherheit in der tiefen Gleitfuge
- Nachweis des Spitzendrucks und der Mantelreibung bei Pfahlgründungen
- Der Grenzzustand GEO-2 wird mit dem „Nachweisverfahren 2“ nachgewiesen.
- GEO-3: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit dem Nachweis der Gesamtstandsicherheit:
- Inanspruchnahme der Scherfestigkeit beim Nachweis der Sicherheit gegen Böschungsbruch und Geländebruch
- Standsicherheit von konstruktiven Böschungssicherungen unter Berücksichtigung konstruktiver Elemente, z.B. Anker etc.
- Der Grenzzustand GEO-3 wird mit dem „Nachweisverfahren 3“ nachgewiesen.
- GEO-2: Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds im Zusammenhang mit der Ermittlung der Schnittgrößen und der Abmessungen, d.h.
- 4. UPL – Verlust der Lagesicherheit des Bauwerks oder Baugrunds infolge Auftrieb oder Wasserdruck (uplift)
- 5. HYD – Hydraulischer Grundbruch, innere Erosion oder „piping“ im Boden, verursacht durch Strömungsgradienten (hydraulic failure)