Gebäudeklasse
Version vom 14. September 2020, 20:14 Uhr von Gbolle (Diskussion | Beiträge)
Gebäudeklassen nach Musterbauordnung[1]
- Gebäudeklasse I:
- Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
- Freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
- Gebäudeklasse II:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinhei¬ten von insgesamt nicht mehr als 400 m2,
- Gebäudeklasse III:
- sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,
- Gebäudeklasse IV:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2,
- Gebäudeklasse V:
- Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Quellen
- ↑ Musterbauordnung (MBO) §2 Abs.3
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