Wandartiger Träger - Hauptbewehrung
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Netzbewehrung
Wandartige Träger werden an beiden Außenflächen mit einem Bewehrungsnetz (Netzbewehrung) versehen.
Nach EC 2_1-1/NA 9.7[1] beträgt diese rechtwinklige Netzbewehrung 0,075% des Betonquerschnitts, mindestens jedoch 1,5cm²/m in vertikaler und horizontaler Richtungen.
Die Maschenweite bzw. der Stababstand dieser Bewehrung entspricht der doppelten Trägerbreite, höchstens jedoch 30cm.
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- Ac - Betonquerschnitt [cm²]
- b - Wanddicke [cm]
Zugband unten
Zugband oben
Quellen
- ↑ EC 2_1-1/NA 9.7
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