Nachweisverfahren 3 (Grundbau)
Version vom 10. Dezember 2015, 10:05 Uhr von Gast (Diskussion | Beiträge)
Das Nachweisverfahren 3 (GEO-3) besteht aus den folgenden Schritten:
- 1. Ermittlung der Bemessungswerte der Scherfestigkeit durch Abminderungder charakteristischen Scherparameter.
- 2. Ermittlung der Bemessungswerte der Widerstände Rd.
- 3. Ermittlung der charakteristischen bzw. der repräsentativen Werte Gk,i, Qk,i bzw. Qrep,i der Einwirkungen.
- 4. Ermittlung der Bemessungswerte der Beanspruchungen Ed.
- 5. Nachweis der Einhaltung der Grenzzustandsbedingung mit den Bemessungswerten Ed der Beanspruchungen und den Bemessungswerten der Widerstände Rd in den maßgebenden Schnitten.