Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch
Version vom 10. Dezember 2015, 10:43 Uhr von Gast (Diskussion | Beiträge)
Bei der Untersuchung des Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs (HYD) wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft Sdst;d an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’stb;d desselben Prismas.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.
Quellen
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