Nachweisverfahren beim hydraulischen Grundbruch
Version vom 14. Dezember 2015, 09:51 Uhr von Mwulf (Diskussion | Beiträge)
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Bei der Untersuchung des Grenzzustands eines hydraulischen Grundbruchs (HYD)[1] wird nachgewiesen, dass für jedes maßgebende Bodenprisma der Bemessungswert der Strömungskraft Sdst;d an der Unterseite des Prismas nicht größer ist als der Bemessungswert des Gewichts unter Auftrieb G’stb;d desselben Prismas.
Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.
Quellen
- ↑ Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.23)
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