Nachweisverfahren beim Aufschwimmen

Aus Baustatik-Wiki
Version vom 15. November 2016, 19:34 Uhr von TSteffens (Diskussion | Beiträge) (TSteffens verschob die Seite Geotechnik (Nachweisverfahren beim Aufschwimmen) nach Nachweisverfahren beim Aufschwimmen, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
StahlbetonbauGrundlagen/BegriffeS510.de Stahlbeton-Einzelfundament


Der Nachweis gegen Aufschwimmen (UPL)[1][2] muss so geführt werden, dass der Bemessungswert der Kombination von destabilisierenden ständigen und veränderlichen vertikalen Einwirkungen Vdst;d kleiner oder gleich der Summe des Bemessungswerts der stabilisierenden ständigen vertikalen Einwirkungen Gstb;d und gegebenenfalls des Bemessungswerts eines zusätzlichen Widerstands Rd gegen Aufschwimmen ist.

Der zusätzliche Widerstand gegen Aufschwimmen darf als stabilisierende ständige vertikale Einwirkung Gstb;d behandelt werden.


Weitere Nachweisverfahren lassen sich hier finden.

Quellen

  1. Prof. Dr.-Ing. U. Glabisch - Geotechnik II - Studienunterlagen zum 4. Semester, Bachelor of Engineering (S.22)
  2. DIN 1054: 2010-12, (S. 27ff)
Seiteninfo
Quality-flag-orange.gif
Status: Seite fertig, ungeprüft
Modul-Version: 2015.0240