Direkte/Indirekte Lagerung
Version vom 14. November 2017, 17:13 Uhr von Gbolle (Diskussion | Beiträge)
Unterscheidung
Direkte Lagerung (unmittelbare Lagerung)
Ein Bauteil gilt als direkt gelagert, wenn es auf dem lastabtragenden Bauteil aufliegt, sodass die Auflagerkraft über Druckspannungen vom lastbringenden in das lastabtragende Bauteil übertragen wird. Das lastabtragende Bauteil kann eine Stütze, eine Wand oder ein hoher Unterzug sein.
Eine direkte Lagerung hat günstige Auswirkungen auf:
- die Querkrafttragfähigkeit eines Bauteils ohne Querkraftbewehrung
- die Querkrafttragfähigkeit der Bügelbewehrung
- die erforderliche Verankerungslänge der Biegezugbewehrung
Indirekte Lagerung (mittelbare Lagerung)
Eine indirekte Lagerung liegt vor, wenn die Höhe des stützenden Bauteils geringer ist, als die doppelte Höhe des gestützten Bauteils.
In diesem Fall kann sich kein "günstiger" Spannungsverlauf einstellen und die Querkräfte dürfen nicht reduziert werden.[1]
Es muss zusätzlich eine Aufhängebewehrung aus Bügeln am Bauteilübergang angeordnet werden.
Quellen
- ↑ Wommelsdorf,O., Stahlbetonbau Bemessung und Konstruktion, 9. Auflage, Oer-Erkenschwick: Werner Verlag, 2008
Seiteninfo
|