Querkraftbemessung - Mindestquerkraftbewehrung
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Mindestquerkraftbewehrung
Wie bei rein biegebeanspruchten Bauteilen ist auch für einwirkende Querkräfte eine gewisse Robustheit der Tragwerke gegenüber z.B. unvorhergesehenen Ereignissen oder Ausführungsfehlern (Fehlstellen im Beton) zu fordern. Bauteile, die nicht in der Lage sind, Querkräfte um Störstellen herumzuleiten, müssen daher mit einer Mindestquerkraftbewehrung ausgestattet werden, die einen schlagartigen Kollaps verhindern soll.[1]
Auf Mindestquerkraftbewehrung darf verzichtet werden
- bei Platten und b/h ≥ 5 für die der Nachweis der Querkrafttragfähigkeit ohne Querkraftbewehrung erfüllt ist oder
- bei „Bauteilen von untergeordneter Bedeutung, die nicht wesentlich zur Gesamttragfähigkeit oder Gesamtstabilität des Tragwerkes beitragen“ [2].
Bei ersteren erfolgt ggf. eine Lastumlagerung in Querrichtung.
Ansonsten ist stets eine Mindestquerkraftbewehrung anzuordnen. Dies gilt auch für "schmale Platten" mit 4 ≤ b/h ≤ 5. Die Mindestquerkraftbewehrung berechnet sich mit
wobei:
- bw - kleinste Querschnittsbreite zwischen Zug- und Druckgurt
- α – Winkel der Bügelbewehrung in Grad zur Horizontalen
- min ρw - Mindestschubbewehrungsgrad in Dezimalzahl
Bei rechtwinkliger Bügelanordnung zur Bauteilachse ist α = 90° bzw. sinα = 1.
Mindestschubbewehrungsgrad min ρw
Quellen