Treppenkonstruktion
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Anforderungen an Treppenkonstruktionen
Die Anforderungen an Treppenkonstruktionen richten sich nach Normen,
Richtlinien, allgemein anerkannten Regeln der Technik, Herstellerangaben
und nach dem Wunsch des Bauherrn, wobei diese ständigen Anpassungen
unterliegen.
Alle aktuellen Angaben der Hersteller lassen sich unter dem angegebenen Link finden.
architektonische Entwurfsgrundlage
Die Geometrie der Treppen leitet sich aus Geometrie und Lage des Treppenhauses her. Des Weiteren zählen Treppen zu den Verkehrswegen und unterstehen somit einer besonderen geometrischen Entwurfsgrundlage nach DIN 18065. Hierbei werden langjährig überlieferte und bewährte Formeln verwendet bei diesen wird die Schrittlänge der geringste Kraftaufwand beim Treppensteigen oder die ausreichende Sicherheit beim absteigen der Treppe Berücksichtigt. Die Geometrie der Treppe ist also abhängig von der Art des Gebäudes, welche in der ersten Spalte der der angegebenen Tabelle eindeutig beschrieben ist, und von der zweiten Spalte der Treppenart definiert nach §34 Abs. 1 der Musterbauordnung. Hier heißt es: „Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dach-raum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe).“ [N 1]
Gebäudeart | Treppenart | minimale nutzbare Laufbreite (b) [cm] | Steigung (s) [cm] | Auftritt (a) [cm] | ||
---|---|---|---|---|---|---|
min. | max. | min. | max. | |||
Grenzmaße für Gebäude im Allgemeinen (Fertigmaße im Endzustand) | Baurechtlich notwendige Treppe | 100 | 14 | 19 | 26 | 37 |
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) | 50 | 14 | 21 | 21 | 37 | |
Grenzmaße für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen | Baurechtlich notwendige Treppe | 80 | 14 | 20 | 23 | 37 |
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) | 50 | 14 | 21 | 21 | 37 |
Zur genaueren Bestimmung der Hauptmaße seien folgende Gleichungen gegeben:
- Schrittmaß
- wobei
- - Treppensteigung
- - Treppenauftritt
- Schrittmaß - 590mm bis 650mm die mittlere Schrittlänge des Menschen
- - Steigungswinkel
Der Steigungswinkel ist ein entscheidendes Merkmal für die Bequemlichkeit des Aufstieges einer Treppe, hierzu eine Grafik die die verschiedenen Steigungen Kategorisiert.
Anforderung an die Schalldämmung
Die Anforderungen an die Schalldämmung gelten als wesentliches Qualitätsmerkmal einer Immobilie. Somit haben diese Anforderungen auch einen Einfluss auf die Konstruktion einer Treppe. Unter Schallschutz finden sich die Mindestanforderungen nach DIN 4109 und erweiternd die Empfehlungen von der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V (DEGA) und dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Der Schallschutz kann auch einen Einfluss auf den Wert einer Immobilie haben, weshalb meist noch eine Abstimmung mit den Bauherren durchgeführt wird. Anhand dieses, auf die Bedürfnisse des jeweiligen Bauherren abgestimmten, festgelegten Wertes des Schallschutzes werden die Systemkomponenten der Treppe gewählt. Diese Bestandteile können Einfluss auf das statische System nehmen. So wird beispielweise die Lagerung des Laufs bestimmt.
Quellen
- Normen
- Fachliteratur
- Links
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