Ermittlung der Mindestbewehrung

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Mindestlängsbewehrung

-Überwiegend auf Biegung beanspruchte Bauteile sind zur Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens mit einer Mindestbewehrung zu versehen.

-Ziel ist es, ein unangekündigtes Biegeversagen des Bauteils zu verhindern. Auch bei starker Belastung sollte die Verformungsfähigkeit des Bauteils (duktilität), noch so groß sein, dass sich ein Versagen durch vorherige Rissbildung und/oder Durchbiegung ankündigt.

-Sie ist gleichmäßig über die Breite und anteilmäßig über die Höhe der Zugzone zu verteilen.


Ermittelt wird der Mindestquerschnitt der Längsbewehrung nach folgender Formel:[1]




 - Mittelwert der Zugfestigkeit des Betons

 - Flächenmoment zweiten Grades im Zustand ǀ

 - Schwerachsenabstand bis zum Zugrand im Zustand Ⅰ

 - Hebelarm der inneren Kräfte im Zustand II (vereinfachend z=0,9d)

 - charakteristische Streckgrenze des Betonstahls (500kN/mm²)

Mindestquerkraftbewehrung

Zusätzlich zu der Mindestlängsbewehrung ist eine Mindestquerkraftbewehrung anzuordnen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Platten mit einem Querschnittsverhältnis von b/h > 5, wenn sich hier rechnerisch keine Querkraftbewehrung ergibt, kann auf sie verzichtet werden.


Die Mindestquerkraftbewehrung wird folgendermaßen ermittelt:[2]


 -  maßgebende Querschnittsbreite (bei Platten =1 m)

 - Neigungswinkel der Querkraftbewehrung

 - Mindestbewehrungsgrad

beziehungsweise ρ nach folgender Tabelle:

nach DIN EN 1992-1-1 Abs.9.2.2

Die zulässigen Höchstabstände der Bewehrung ergeben sich wie folgt:


Längsrichtung:                                     →



                                 →


Querrichtung:

Quellen

  1. Schneider Bautabellen für Ingenieure, 20. Auflage, Köln: Werner Verlag, 2012
  2. DIN EN 1992-1-1: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton und Spannbetontragwerken, Berlin: Beuth, 2010-2012
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Status: in Bearbeitung
Modul-Version: 2016.0500