Grenzzustand der Tragfähigkeit (S402.de)

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Zum Grenzzustand der Tragfähigkeit gehören der Stabilitätsnachweis (nachfolgend noch einmal separat abwählbar), Biege- und Normalkraftnachweis und auch der Querkraftnachweis. Als wesentlicher Bestandteil dieser Berechnung kann der GZT nicht abgewählt werden, es kann lediglich auf die Querkraftbemessung verzichtet werden.

Quellen


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